Novellierung der Ermittlung der Zinszusatzreserve
Für die Versicherer ist es mit den aktuell niedrigen Zinsen schwierig, allein mit den erwirtschafteten Erträgen auf den Kapitalmärkten die hohen Garantiezinsversprechen zu bedecken, die sie vor vielen Jahren noch in Zeiten hoher Marktzinsen abgeschlossen hatten. Aus diesem Grund sind die Versicherer gesetzlich verpflichtet, mehr Mittel für die Finanzierung der Lebensversicherungsverträge mit hohem Garantiezins nachzureservieren (Zinszusatzreserve).
Die anhaltende Niedrigzinsphase führt dazu, dass der für die Zinszusatzreserve maßgebende Referenzzins seit Einführung der Zinszusatzreserve im Jahre 2010 immer weiter sinkt und damit die in der Bilanz zu stellende Nachreservierung stark ansteigt. Dies hat zur Folge, dass zum einen die Versicherer mit der bisher gültigen Methodik zur Ermittlung des Referenzzinses für immer mehr Teile ihrer Bestände Zinszusatzreserven bilden müssen und zum anderen die bereits bestehenden Zinszusatzreserven aufgrund des fallenden Zinses immer größer werden. Zusätzlich beinhaltet das bisherige Verfahren das Problem, dass die Zinszusatzreserven auch im Falle einer Zinswende hoch bleiben, da die höheren Zinsen erst nach einigen Jahren eine steigende Auswirkung auf die Höhe des Referenzzinses haben.
Um diesen Problemen entgegen zu wirken, wurde am 10. Oktober 2018 die „Dritte Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz“ verabschiedet, durch die das obige Verfahren im Bezug zur erläuterten Problemsituation angepasst wurde. Wichtig ist hierbei, dass lediglich die Ermittlung des Referenzzinses novelliert worden ist; die Berechnungssystematik der Zinszusatzreserve ändert sich nicht und kann weiterhin in vorhandener Form genutzt werden.
HBA hat sich mit der neu verabschiedeten Verordnung detailliert beschäftigt und das neue Verfahren zur Bestimmung des Referenzzinses und der Zinszusatzreserve genauestens analysiert. Stehen auch Sie davor, die neue Berechnungsmethodik für die Zinszusatzreserve umzusetzen? Wir unterstützen Sie gerne. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Nicole Kistermann, n.kistermann@hba-consulting.de oder per 0 241 400 50390.