Modernisierung Versicherungsteuergesetz – HBA unterstützt bei der Umsetzung
Das am 30.10.2020 beschlossene Gesetz zur Modernisierung des Versicherungsteuerrechts stellt Versicherungsunternehmen vor neue Herausforderungen.
Eine zentrale Änderung ist, dass die Befreiung von der Versicherungsteuer bei Versicherungen gegen Krankheit, der Pflegebedürftigkeit, der Berufs- oder der Erwerbsunfähigkeit oder der verminderten Erwerbsfähigkeit nur noch dann gilt, insofern die Ansprüche aus diesen Verträgen der Versorgung der Risikoperson oder naher Angehöriger dient.
Sind die Leistungen aus KV-, Pflege-, EU-/BU-Versicherung nicht an die Risikoperson bzw. nahe Angehörige zu erbringen, so sind auf die Beiträge zu diesen Versicherungen 19% Versicherungsteuer zu erheben und abzuführen.
Die Neuregelungen gilt für alle Verträge bzw. Risikoeinschlüsse, die ab dem 01.01.2022 geschlossen werden.
Für Lebensversicherungsunternehmen ergeben sich damit einige Aktivitäten, die bis Ende 2021 umgesetzt werden müssen:
- es ist zu prüfen, ob das bisherige Produktspektrum von der Neuregelung betroffen wäre und ggf. eine geschäftspolitische Entscheidung zu treffen, inwiefern solche Verträge weiterhin angeboten werden.
- es ist ein Nachweisprozess für den Angehörigenstatus für die genannten Produkte im Verkaufsprozess und bei Änderung von Vertragsrollen zu implementieren.
Neben einer entsprechenden Bestandskennzeichnung sind Anträge, Bedingungen und ggf. weitere Vertragsdokumente hierfür anzupassen. - im Falle, dass absehbar ist, dass zukünftig Versicherungsteuer zu erheben und abzuführen sind, erfordert das weitergehende Systemanpassungen in der Bestandsverwaltung und im Nebenbuch.
- zusätzlich müsste die Infrastruktur für die elektronische Anmeldung der Versicherungsteuer implementiert werden.
Unser Expertenteam unterstützt Sie gerne bei neuen Herausforderungen, die das Gesetz mit sich bringt - sprechen Sie uns an!