LVRG in letzter Minute geändert – nun doch keine Offenlegung der Vermittlerprovisionen

08. Juli 2014

Die im Regierungsentwurf vorgesehene Regelung betraf alle Versicherungssparten. Mit der Änderung sind nun nur noch solche Verträge im Fokus, bei denen die Zahlung einer Versicherungsleistung gewiss ist. Mit der Offenlegung aller leistungsmindernden Kosten sollen Versicherungsnehmer bei Vertragsschluss die Auswirkungen der gesamten Kostenbelastung auf die Versicherungsleistung künftig besser einschätzen können.

Sicherlich bedarf es noch etlicher Detailklärungen, aber der Aufwand zur Erfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtung wird sehr groß sein. Die HBA-Consulting AG hat schon in der Vergangenheit Konzepte für die Bestimmung der Gesamtkostenbelastung erstellt und kann deshalb auch hier sofort unterstützen, genauso wie bezüglich der anderen gesetzlichen Neuregelungen, die wir in unserer Pressemitteilung vom 26. Juni 2014 behandelt haben.

Wir haben Ihr Interesse geweckt oder Sie wünschen weitere Informationen? Gerne steht Ihnen Nicole Kistermann unter +49 (0) 241 400 50 390 oder per E-Mail n.kistermann@hba-consulting.de zur Verfügung.

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