Vorbereitung auf die Berichterstattung nach Solvency II

HBA-Solution – DatenBasisCheck

EIOPA hatte am 27. September 2013 den finalen Stand der Leitlinien zur Vorbereitung auf Solvency II vorgelegt und wenig später in den jeweiligen EU-Amtssprachen veröffentlicht. Die Vorbereitungsphase startete wie geplant am 1. Januar 2014 und umfasst neben den Bereichen Governance, ORSA und Vorantragsphase interner Modelle insbesondere die Berichterstattung an die Aufsicht.

Nicht erst mit Solvency II steht fest, dass die Qualität der Berichterstattung mit der Verfügbarkeit und Qualität der hierfür benötigten Daten steht und fällt. Bereits die Rahmenrichtlinie führt aus, dass bspw. die Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen mit Daten erfolgen soll, die die drei Kriterien Datenangemessenheit, Datenvollständigkeit und Datenexaktheit erfüllt (Art. 82). Hieraus erwächst zwingend die Notwendigkeit einer den neuen Anforderungen im Rahmen von Solvency II vollumfänglich genügenden Daten-, Prozess-, System- und IT-Compliance.

Gerade im Berichtswesen kommt es darauf an, einen validen Prozess aufzusetzen und für eine ordnungsgemäße Datenqualität zu sorgen, die gleichzeitig den Dokumentationsanforderungen unter Solvency II nachkommt. Mit Blick auf Datenherkunft, -aufbereitung, -weiterverarbeitung und -verwendung schafft die HBA-Solution - DataDictionary (auf Wunsch gemeinsam mit der HBA-Solution - DatenBasisCheck planerischen Freiraum und hilft so, wertvolle Ressourcen bei der Umsetzung der künftig geltenden Anforderungen an Berichterstattung und Datenlieferprozesse (respektive Datenqualität) zu schonen.

HBA-Consulting verfügt über sehr gutes Fach Know-how, insbesondere was die notwenigen Tätigkeiten rund um Säule 3 angeht. Unser Datenkatalog unterstützt anforderungskonform und transparent bei der Erstellung der QRTs sowie der Dokumentation der relevanten Datenflüsse von Quellsystem oder -dokument bis zum finalen Berichtstemplate. Auch die Verwendung von Standardsoftware oder Reporting-Tools kann in die Datenerfassung mit einbezogen werden. Ihre Berichterstattung bleibt somit revisionssicher und kann gegenüber der Aufsicht jederzeit nachvollziehbar belegt werden. Gerne unterstützen Sie die Experten von HBA bei der fristgerechten Umsetzung der ab 2016 geltenden aufsichtsrechtlichen Anforderungen.

Beispielhafter Auszug



Für erste Fragen steht Ihnen Frau Nicole Kistermann gerne per E-Mail n.kistermann@hba-consulting.de oder telefonisch unter +49 (0) 241 / 400 50 390 zur Verfügung.