Solvency II - Neue Berichtsanforderungen

Mitte des Jahres 2014 hat die BaFin ihre Verlautbarungen zum Themenblock „Quantitative und qualitative Berichterstattung“ veröffentlicht. Im Jahr 2015 wurde für ausgewählte Kapitel erstmals der narrative Aufsichtsbericht „Regular Supervisory Report“ (RSR) erstellt. Die Umsetzung des Solvency II Berichtswesens musste parallel zu bereits bekannten Berichtsprozessen in den Unternehmen durchgeführt werden.

Durch das sukzessive Ansteigen der Berichtsanforderungen (extern und intern) erhöhen sich die Komplexität sowie der Aufwand, um die Kontrolle und Konsistenz über die geforderten Berichte beizubehalten. Zu Berichten, wie beispielsweise dem Risikobericht, Geschäftsbericht oder verschiedenen internen Berichten, kommen SFCR, RSR und ORSA-Bericht sowie der VMF-Bericht hinzu.

Kapazitätserweiterungen oder Aufwandserhöhungen sind dafür in der Regel nicht eingeplant. Wir bieten Ihnen eine nachhaltige Lösung, um das Berichtswesen auch in Zukunft übersichtlich und effizient zu halten und den Aufwand für die einmaligen und wiederkehrenden Prozesse zu reduzieren.

Unsere Leistung:

  • Analyse aller wesentlichen Berichte hinsichtlich Überschneidungen und Ähnlichkeiten
  • Inhaltlicher Abgleich der Kapitel und Sicherstellung konsistenter Aussagen in allen Berichten
  • Erstellung einer Datenbasis zur Verwaltung aller relevanten Berichte und der Textbausteine der erforderlichen Berichte

    Ihre Vorteile:
  • Sie erfüllen die aufsichtsrechtlichen Anforderungen bezüglich der Dokumentation und Daten- und
  • Revisionssicherheit aller Berichte
  • Sie verschaffen sich einen Überblick über Ihre in- und externen Berichte und können jederzeit und schnell auf deren Inhalte zugreifen
  • Sie verwalten alle relevanten Berichte in einer Systematik
  • Sie schaffen konsistente Aussagen zu gleichen Sachverhalten und Zahlen in allen Berichten
  • Sie schaffen eine einheitliche Regelung für die Zuständigkeit der Berichte und deren Inhalte
  • Sie reduzieren den zukünftigen Aufwand für die Erstellung aller Berichte und Erhöhen die Qualität des Berichtswesens im Ganzen
  • Sie bekommen Anregungen zur Optimierung Ihrer Berichtsprozesse

Die Vorteile für Ihre Mitarbeiter:

  • Auf bereits formulierte Texte aus anderen Berichten kann zugegriffen werden
  • Bei inhaltlichen Fragen können die Ersteller bestehender Textbausteine direkt kontaktiert werden

Ihre Mitarbeiter sparen Zeit beim Formulieren der Texte

Unsere Expertise:

  • Bereits erfolgreiche Umsetzung des Verfahrens für die Erstellung von Versicherungsangeboten, Kundenbriefen und AVBs
  • Weitreichendes Verständnis der Inhalte der Berichte und dadurch bessere Voraussetzungen zur Feststellung von redundanten und inkonsistenten Aussagen
  • Weitreichende Erfahrung in der Erstellung und Qualitätssicherung von Berichten insbesondere des Risiko-,
  • Geschäfts- und MaRisk-Berichts sowie des ORSA-Berichts
  • Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Fachinformation.

Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin, in dem wir Ihnen nähere Details zu unseren Leistungen darstellen. Nicole Kistermann steht Ihnen für erste Fragen und eine Terminvereinbarung unter +49 (0) 241 / 400 50 390 oder per E-Mail n.kistermann@hba-consulting.de zur Verfügung.

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