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Ratenzuschläge erneut im Kreuzfeuer der Kritik

Bericht des Bayerischen Rundfunk vom 12. Januar 2010 in der Sendung "PlusMinus" und nachfolgende Pressemeldungen z.B. in der SZ

Kunden, die mit ihrem Versicherungsunternehmen vereinbart haben, die Prämie in Raten monats- oder quartalsweise zu bezahlen, sollen gute Aussichten haben, Geld von diesen zurück zu bekommen. Denn – so die Behauptung – es gebe allgemein gültige Urteile, in denen der Ratenzuschlag deshalb als unzulässig erklärt wird, weil ein Ratenzuschlag stets die Entstehung eines Kredits nach sich zieht und dafür die Regeln der PreisAngabenVerordnung (PAngVo) gelten mit der Angabe eines Effektivzinses und weiteren Verpflichtungen.

Ein derartiges allgemein gültiges Urteil gibt es zwar nicht. Die Gefahr, dass Ratenzuschläge als unzulässig beurteilt werden, ist jedoch sehr groß. Wir raten dringend dazu, künftig Ratenzuschläge zu vermeiden und auf Periodenbeiträge überzugehen.

Der Ausweis eines Effektivzinses ist keine geeignete Lösung, da die übrigen Regelungen, die eine Anerkennung der Unterjährigkeitszuschläge als Kreditzinsen nach sich zieht, schier unlösbare Probleme produziert, etwa bei den widersprüchlichen Widerrufsrechten.

HBA kann Ihnen unverzüglich eine passende Bewertung Ihrer Situation zur Verfügung stellen. Mögliche Lösungen können "echte Periodenbeiträge", "unechte Periodenbeiträge" oder "maßgeschneiderte Einzellösungen" sein. Die Lösung muss nicht teuer sein, aber sie erfordert unbedingt eine sehr stringente und durchgängige Umsetzung. Eine besondere Herausforderung stellen die Lösungen für den Bestand da. Fordern Sie uns!

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