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08. Februar 2011

>>HBA-Solution - Workshop Wohn-Riester-Update<<
Die einzigartige Kombination aus Fachwissen und Praxisbezug - unser Riester-CompetenzCenter

Das Eigenheimrentengesetz („Wohn-Riester") stellt ein neues Spezialgebiet höchster Komplexität dar. Nach und nach werden die Gesetzesvorgaben durch BMF-Schreiben oder Arbeitsergebnisse der ZfA konkretisiert.

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28. Dezember 2010

Optimierungspotenzial bei der Ermittlung des Solvenzkapitals - Beispiele für das strategische Assetmanagement

von Michael Els, Dr. Harald Gottschalk, Mathias Ott


Wenngleich viele Fragen noch ungeklärt sind und die Kalibrierung eines Standardmodells derzeit das Single Equivalent Scenario in die Diskussion bringt, so laufen die Vorbereitungen für Solvency II weiter auf Hochtouren.

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Fonds-Kickbacks müssen bei Zuführungsquote angerechnet werden!

Auslegungsentscheidung der BaFin zur Mindestzuführung in der fondsgebundenen Lebensversicherung bringt viele Versicherer in Zugzwang

Mit der Veröffentlichung der BaFin vom 22. Dezember 2009 werden die Versicherer gezwungen, die Kickbacks aus den Fonds bei der Bestimmung der Mindestzuführung zu berücksichtigen.

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Ratenzuschläge erneut im Kreuzfeuer der Kritik

Bericht des Bayerischen Rundfunk vom 12. Januar 2010 in der Sendung "PlusMinus" und nachfolgende Pressemeldungen z.B. in der SZ

Kunden, die mit ihrem Versicherungsunternehmen vereinbart haben, die Prämie in Raten monats- oder quartalsweise zu bezahlen, sollen gute Aussichten haben, Geld von diesen zurück zu bekommen. Denn – so die Behauptung – es gebe allgemein gültige Urteile, in denen der Ratenzuschlag deshalb als unzulässig erklärt wird, weil ein Ratenzuschlag stets die Entstehung eines Kredits nach sich zieht und dafür die Regeln der PreisAngabenVerordnung (PAngVo) gelten mit der Angabe eines Effektivzinses und weiteren Verpflichtungen.
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03. März 2009

Praxisworkshop MaRisk VA am 31.März 2009

Die Veröffentlichung der MaRisk VA durch die BaFin am 22. Januar 2009 schafft endlich Klarheit hinsichtlich der jetzt unverzüglich notwendigen Umsetzungsarbeiten. Aber ist diese Klarheit nicht trügerisch? Viele der eingeführten Begriffe – denken Sie nur z.B. an Risikotragfähigkeit oder Limitsysteme, aber auch die Wesentlichkeit von Risiken und den Grundsatz der Proportionalität – sind interpretationsbedürftig und müssen für Ihr Unternehmen erst konkret definiert und dann umgesetzt werden.

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